Partei und Gewerkschaften als Partner: Vortrag im TECHNOSEUM über das „Mannheimer Abkommen“

TECHNOSEUM:

ZB327Mit dem „Mannheimer Abkommen“ von 1906 wurde die Gleichberechtigung von SPD und freien Gewerkschaften festgelegt. Dieser Vereinbarung gingen lange Jahre des Ringens um den Führungsanspruch innerhalb der Arbeiterklasse voraus. Prof. Dr. Hermann Weber beleuchtet diese Auseinandersetzungen am 6. Februar bei einem Vortrag im TECHNOSEUM. Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms zur aktuellen Sonderausstellung „Durch Nacht zum Licht? Geschichte der Arbeiterbewegung 1863 – 2013“, die noch bis zum 25. August im TECHNOSEUM zu sehen ist. Beginn ist um 18.00 Uhr, der Eintritt ist frei.

 

In der zweiten Hälfte der 1890er Jahre hatten die Gewerkschaften zahlreiche Erfolge zu verbuchen und gewannen zunehmend an Bedeutung. Selbstbewusst traten sie nun der SPD entgegen und akzeptierten deren Führungsrolle nicht mehr. Die reformerischen Gewerkschaften stellten das marxistische geschichtsphilosophische Konstrukt des notwendigen Untergangs des Kapitalismus infrage. Konkret politisch gipfelte dieser Dissens in der Kontroverse um die Einschätzung von Massenstreiks und Maifeierlichkeiten. Während die Partei den Massenstreik als politisches Kampfinstrument auf dem Parteitag von 1905 bei der Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts nicht ausschloss, wollte die Gewerkschaft, die die Hauptlast einer Streikoffensive tragen würde, vorrangig zunächst ihre eigene Position ausbauen, festigen und die Anzahl der Mitglieder vergrößern. Weber, emeritierter Professor der Universität Mannheim und profilierter DDR- und Kommunismusforscher, führt bei seinem Vortrag aus, wie eine beim SPD-Parteitag im Mannheimer Rosengarten unterzeichnete Vereinbarung schließlich einen Kompromiss festschrieb: Beide Organisationen erkannten sich als ebenbürtige Partner an – und versicherten sich gleichzeitig ihrer gegenseitigen Unterstützung.
Weitere Informationen gibt es unter www.technoseum.de.

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