Wichtige Tipps zur Krankenversicherung in der Schweiz

Weit vor den vermeintlichen Traumzielen für Auswanderer, wie etwa Australien, Kanada oder die USA, findet sich in der Statistik der auswanderungswilligen Menschen aus Deutschland die Schweiz an erster Stelle. Das hat nun weniger mit der Exotik des Alpenlandes zu tun, sondern vielmehr mit dem Schweizer Arbeitsmarkt, auf dem immer gut ausgebildete Fachkräfte gesucht und sehr gut bezahlt werden. Zugleich wird zumindest in der Nordschweiz dieselbe Sprache gesprochen und auch die Mentalitäten ähneln sich. Letztlich lässt sich auch der Umzug problemlos gestalten, denn die Schweiz und Deutschland verbindet ein gut ausgebautes Straßennetz. Verbindend ist zudem, dass in beiden Ländern die Pflicht besteht, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Wo sind die Unterschiede in der Krankenversicherung zu Deutschland?

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  1. Die Anmeldung zur Krankenversicherung muss durch den Versicherten selbst durchgeführt werden, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme. Wer sich erst nach diesen drei Monaten krankenversichert kann keine Leistungen rückwirkend in Anspruch nehmen. Kann zudem die verspätete Anmeldung nicht entschuldbar begründet werden, erfolgt ein Prämienzuschlag.
  2. Es gibt in der Schweiz keine Familienkrankenversicherung, sondern jede Person, gleich welchen Alters, muss einzeln versichert werden. Minderjährige werden durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) versichert.
  3. Der Arbeitgeber zahlt in der Schweiz keinen anteiligen Beitrag zu den Kosten einer Krankenversicherung.
  4. In der Schweiz ist es üblich, das Krankenversicherte bei einem Arztbesuch die Kosten zunächst selbst bezahlen und die Rechnung anschließend zur Erstattung bei der Krankenversicherung einreichen. Lediglich bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgt die Abrechnung üblicherweise direkt mit der Krankenversicherung.
  5. Diese Abrechnungspraxis hängt mit der sogenannten „Franchise“ zusammen. So wird in der Schweiz die Selbstbeteiligung des oder der Versicherten über 18 Jahre an den Kosten benannt. In der Grundversicherung beträgt die Selbstbeteiligung mindestens 300 CHF (Schweizer Franken) pro Jahr, umgerechnet sind dies aktuell 277,78 Euro. Diese Selbstbeteiligung kann durch den Versicherten bis auf maximal 2500 CHF pro Jahr erhöht werden, wodurch sich der monatliche Versicherungsbeitrag senkt. Auf Wunsch kann die Franchise durch den gesetzlichen Vertreter auch für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Sie beginnt dann bei 100 CHF und darf maximal 600 CHF betragen. Die Selbstbeteiligung oder die Franchise muss nicht bei Leistungen in Bezug auf eine Schwangerschaft ab der 13. Woche bis zur achten Woche nach der Geburt aufgebracht werden.
  6. Zur Franchise kommt der Selbstbehalt hinzu. Dieser Selbstbehalt errechnet sich aus den Kosten abzüglich der Franchise und beträgt 10 % der Rechnungssumme, jedoch maximal 700 CHF pro Jahr, bei Personen unter 18 Jahren 350 CHF pro Jahr. Dieser Selbstbehalt erhöht sich auf 20 %, wenn die Kosten für originale Medikamente zur Abrechnung eingereicht werden, die auch als Generika verfügbar wären.

Arztrechnung:            1480,00 CHF
Franchise:               -300,00 CHF
                         1180,00 CHF
Selbstbeteiligung 10 %    -11,80 CHF
                         1168,20 CHF

Der selbst zu bezahlende Anteil an der Arztrechnung beträgt demnach 311,80 CHF.

Die passende Schweizer Krankenversicherung rechtzeitig suchen

Es ist sinnvoll, die passende Schweizer Krankenversicherung frühzeitig auszusuchen, um einen nahtlosen Übergang von der deutschen Krankenversicherung zu gewährleisten. Aktuell gibt es 56 zugelassene Schweizer Krankenversicherungen. Überwiegend sind diese in der gesamten Schweiz und auch im Ausland tätig, manche der Schweizer Krankenversicherungen nehmen jedoch nur Kunden aus bestimmten Kantonen auf. Bei der Wahl ist es dementsprechend wichtig, den eigenen Wohnort in der Schweiz zu berücksichtigen.

Welche Schweizer Krankenversicherung ist am besten?

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Konditionen der einzelnen Versicherer. Hinzu kommen die Leistungen der Schweizer Kantone, die nicht einheitlich sind. Folgende Tipps können helfen, die richtige Schweizer Krankenversicherung zu finden.

  1. Achten Sie auf Rabattmodelle der Versicherungen. Bis zu 45 % der Prämienkosten können eingespart werden, wenn keine Krankheitskosten über das Jahr anfallen. Bis zu 20 % bringt es, nur die vom Versicherer vorgeschlagenen Ärzte und Kliniken aufzusuchen und 10 % Prämiensenkung kann das Hausarztmodell ergeben.
  2. Zusatzversicherungen beachten. In der Schweiz sind beispielsweise Zahnbehandlung und Zahnersatz kein Bestandteil der Leistungen in der Grundversicherung. Ohne Zusatzversicherung muss die Zahnbehandlung in voller Höhe selbst getragen werden.
  3. Eine gesonderte Unfallversicherung abschließen. Wenn sich nach dem Umzug in die Schweiz weitere Personen im Haushalt aufhalten, die nur die Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen können, etwa der nicht arbeitende Ehepartner oder Kinder, lohnt sich eine Unfallversicherung. Deren Leistungsumfang ist bei Unfall weit höher als der der Grundversicherung.
  4. sehr wichtig: Achten Sie bei der Wahl der Schweizer Krankenversicherung auf den Erstattungsmodus der jeweiligen Versicherung. Manche Versicherer rechnen die eingereichten Arzt- und Medikamentenkosten erst zum Ende des Versicherungsjahres ab. Wer möchte schon so lange auf das Geld warten?

Im Grossen und Ganzen werden sich Personen, die sich für die Schweiz als neuen Wohn- und Arbeitsplatz entschieden haben, recht schnell einfinden. In Bezug auf die richtige Krankenversicherung vielleicht noch ein paar Hinweise sprachlicher Natur.

In der Schweiz wird nicht von einer ärztlichen Untersuchung, sondern von einer Abklärung gesprochen. Krankenhäuser oder Kliniken werden umgangssprachlich als Spitäler bezeichnet. Wenn es bei Gesprächen um die Arbeit, Rente und Unfallversicherung geht, werden nicht selten die Abkürzungen AHV und SUVA verwendet. Hinter dem Kürzel AHV steckt die Schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, was in Deutschland der Rentenkasse entspricht. SUVA ist die Abkürzung für Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, das Gegenstück dazu sind in Deutschland die Berufsgenossenschaften.

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