Verletzungen und Krankheiten sind immer ein Ärgernis, doch noch schlimmer, wenn es ausgerechnet in der Urlaubszeit passiert. Die geliebten Urlaubstage verbringt man im Bett oder sogar im Krankenhaus, rennt von Arzt zu Arzt oder zur Apotheke, das ist alles andere als erholsam. Deshalb ermöglicht das Arbeitsrecht, die Urlaubstage, an denen man krank war, wiederzuholen. Doch worauf muss man dabei achten? Vor allem, wenn man unter Umständen im Ausland ist?
Das sagt das Gesetz
Die Rechtslage ist klar. In § 9 des Bundesurlaubsgesetzes heißt es: “Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.”
Verständlich ausgedrückt: Urlaubstage, an denen man krankgeschrieben ist und dies mit Attest belegen kann, müssen vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden. Ist man beispielsweise vier Tage im Urlaub krankgeschrieben, erhält man diese 4 Tage zurück. Doch Vorsicht: Auch wenn im Arbeitsvertrag eine Krankmeldung erst ab dem dritten Tag notwendig ist, sollte man im Urlaub bei Krankheit ein Attest vom ersten Tag an haben.
Arbeitsunfähigkeit im Urlaub
Die gesetzliche Lage ist klar, doch einfach im Urlaub krank zu sein und danach zum Chef zu gehen und die Urlaubstage des Krankseins zurückzuholen, funktioniert nicht wirklich. Man hat eine Nachweispflicht, die mit einem Attest vom Arzt oder im besten Fall sogar eine Bescheinigung auf der die Arbeitsunfähigkeit genau festgehalten und bestätigt wird. Will man also den Urlaub bei Krankheit retten, dann direkt am ersten Tag zum Arzt und die Krankheit bestätigen lassen. Krank ist man auch im Urlaub nur dann, wenn man tatsächlich arbeitsunfähig ist und das kann letztlich nur der Arzt und kein Arbeitgeber entscheiden.
Hat man beispielsweise auch außerhalb des Urlaubs immer wieder mal Probleme mit trockenen Augen, dann sollte man sich deswegen nicht im Urlaub krankschreiben lassen, sondern sich in der Apotheke ein Mittel zur Linderung bei trockenen Augen holen. Das würde man zu Hause sicher auch so machen.
Man ist auf der sicheren Seite, wenn man dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit direkt meldet. Dann sind die Chancen gut, dass man den Urlaubsanspruch behält. Im Übrigen sollte man die krankgeschriebenen Urlaubstage nicht einfach an den Urlaub dranhängen und länger am Arbeitsplatz fehlen. Man hat kein Recht auf eigenständige Verlängerung und im schlechtesten Fall kann dieses Verhalten zur Kündigung des Arbeitsvertrages führen.
Urlaub im Ausland – gibt es etwas zu beachten?
Macht es irgendeinen Unterschied, ob man im Ausland ist, wenn man während des Urlaubs krank wird? Nein, es macht keinen Unterschied. Ob Ferien in Mecklenburg oder Badeurlaub auf Mallorca, das ist egal, denn krank ist krank. Wichtig ist nur, dass man sich die Arbeitsunfähigkeit auch im Ausland von einem Arzt oder Krankenhaus bestätigen lässt und dem Arbeitgeber die Bescheinigung umgehend zukommen lässt.
Eine Begebenheit, in der sich deutsche Urlauber des Öfteren wiederfinden, ist eine Verletzung während ein Wander- oder Skiurlaubes in Österreich, der Schweiz, Frankreich oder Italien. In diesen Ländern hat man es natürlich relativ leicht, ein anerkanntes Arbeitsunfähigkeitsattest oder eine Bescheinigung zu erhalten, als zum Beispiel in weniger entwickelten Urlaubsländern. Doch eine Bescheinigung ist für den Erhalt des Urlaubsanspruchs unabdingbar. Hin und wieder hat auch mal eine Zeugenaussage gewirkt, doch auf diesen Versuch sollte man sich lieber nicht verlassen.